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Unser Leitgedanke

Die Zuverlässigkeit der Prüfergebnisse besitzt für die Arbeit des Prüflaboratoriums oberste Priorität. Durch ein ständig kontrolliertes und stets auf Verbesserung abzielendes System von internen und externen Qualitätssicherungsmaßnahmen gewährleistet das Prüflaboratorium ein hohes Niveau an Zuverlässigkeit und Präzision der Prüfergebnisse. Die Grundsätze und Maßnahmen zur ständigen Kontrolle und Verbesserung der Qualitätsansprüche sind in einem Qualitätsmanagementhandbuch zusammengefasst.

Kompetenz und Qualitätsstandards des Prüflaboratoriums werden ständig durch Laborbegutachtungen der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) überwacht.

Zertifizierungen und Zulassungen
Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 durch die DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Kompetenzbestätigung für Prüfungen im Bereich chemische und chemisch-physikalische Analytik
DAkkS-Registriernummer: D-PL-22080-01-00
Gültigkeit der Akkreditierung: 01.03.2022
Untersuchungsstelle nach § 3 Klärschlammverordnung (AbfKlärV) für das Land Brandenburg für
Bodenuntersuchungen gemäß § 3 Abs. 2 und 4 AbfKlärV mit Bodenprobenahme
Klärschlammuntersuchungen gemäß § 3 Abs. 5 AbfKlärV mit Klärschlammprobenahme
Behörde: Landesumweltamt Brandenburg
Gültigkeit: 10.06.2020
Untersuchungsstelle nach §§ 4 und 9 Bioabfallverordnung (BioAbfV) für das Land Brandenburg für
Bioabfalluntersuchungen gemäß § 4 Abs. 5 BioAbfV mit Probenahme
Bodenuntersuchungen gemäß § 9 Abs. 2 BioAbfV mit Probenahme
Behörde: Landesumweltamt Brandenburg
Gültigkeit: 10.06.2020
Untersuchungsstelle für die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen im Sinne der brandenburgischen Anforderungen im Straßenbau für wiederverwendbare Straßenbaustoffe, Recycling-Baustoffe und industrielle Nebenprodukte/Reststoffe gemäß der Anlage des Runderlasses Nr. 39/1999 des MSWV, Abteilung 5 - Straßenbau
Behörde: Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen
Gültigkeit: 10.06.2020
Untersuchungsstelle nach § 6 Altholzverordnung (AltholzV)
Probenahme nach Zif. 1.1 Anhang IV AltholzV
Feuchtegehalt nach Zif. 1.4.1 Anhang IV AltholzV
Schwermetallbestimmungen nach Zif. 1.4.3 Anhang IV AltholzV
Behörde: Landesumweltamt Brandenburg, Abteilung Abfallwirtschaft, Altlasten und Bodenschutz Referat A5 Brandenburg, Landesgesundheitsamt
Gültigkeit: 10.06.2020
Untersuchungsstelle für bestimmte Abwasser- und Gewässeruntersuchungen sowie Probenahmen im Land Brandenburg (UStZulV) für Untersuchungen, die in folgenden Rahmen erfolgen
Qualifizierte Selbstüberwachung von Abwassereinleitungen in Gewässer gemäß § 73 Abs. 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes
Von der Wasserbehörde angeordnete Untersuchungen von Indirekteinleitungen gemäß § 74 Satz 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes
Amtliche Überwachung von Abwassereinleitungen gemäß § 110 des Brandenburgischen Wassergesetzes
Von der Wasserbehörde angeordnete Untersuchungen von Rohwasser gemäß § 62 Absatz 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes
Amtliche Feststellung der Gewässergüte von Grund- und Oberflächenwasser
Gültigkeit: 10.06.2020
Anerkanntes Prüflabor der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. für die RAL-Gütesicherungen Kompost, Gärprodukte und NawaRo-Gärprodukte für ausgewählte Untersuchungsgebiete
Dokumente zum Download: