Qualitätspolitik
Die Zuverlässigkeit der Prüfergebnisse besitzt für die Arbeit des Prüflaboratoriums oberste Priorität. Durch ein ständig kontrolliertes und stets auf Verbesserung abzielendes System von internen und externen Qualitätssicherungsmaßnahmen gewährleistet das Prüflaboratorium ein hohes Niveau an Zuverlässigkeit und Präzision der Prüfergebnisse. Die Grundsätze und Maßnahmen zur ständigen Kontrolle und Verbesserung der Qualitätsansprüche sind in einem Qualitätsmanagementhandbuch zusammengefasst.
Kompetenz und Qualitätsstandards des Prüflaboratoriums werden ständig durch Laborbegutachtungen der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) überwacht.
Zertifizierungen und Zulassungen
- Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 durch die DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Kompetenzbestätigung für Prüfungen im Bereich chemische und chemisch-physikalische Analytik
Gültigkeit der Akkreditierung: 10.06.2020 DAkkS-Registriernummer: D-PL-14352-01-00 → Urkunde - Untersuchungsstelle nach § 3 Klärschlammverordnung (AbfKlärV) für das Land Brandenburg für
- Bodenuntersuchungen gemäß § 3 Abs. 2 und 4 AbfKlärV mit Bodenprobenahme
- Klärschlammuntersuchungen gemäß § 3 Abs. 5 AbfKlärV mit Klärschlammprobenahme
Behörde: Landesumweltamt Brandenburg Gültigkeit: 10.06.2020 - Untersuchungsstelle nach §§ 4 und 9 Bioabfallverordnung (BioAbfV) für das Land Brandenburg für
- Bioabfalluntersuchungen gemäß § 4 Abs. 5 BioAbfV mit Probenahme
- Bodenuntersuchungen gemäß § 9 Abs. 2 BioAbfV mit Probenahme
Behörde: Landesumweltamt Brandenburg Gültigkeit: 10.06.2020 - Untersuchungsstelle für die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen im Sinne der
brandenburgischen Anforderungen im Straßenbau für wiederverwendbare Straßenbaustoffe, Recycling-Baustoffe
und industrielle Nebenprodukte/Reststoffe gemäß der Anlage des Runderlasses Nr. 39/1999 des MSWV,
Abteilung 5 - Straßenbau
Behörde: Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen Gültigkeit: 10.06.2020 - Untersuchungsstelle nach § 6 Altholzverordnung (AltholzV)
- Probenahme nach Zif. 1.1 Anhang IV AltholzV
- Feuchtegehalt nach Zif. 1.4.1 Anhang IV AltholzV
- Schwermetallbestimmungen nach Zif. 1.4.3 Anhang IV AltholzV
Behörde: Landesumweltamt Brandenburg, Abteilung Abfallwirtschaft, Altlasten und Bodenschutz Referat A5 Brandenburg, Landesgesundheitsamt Gültigkeit: 10.06.2020 - Untersuchungsstelle für bestimmte Abwasser- und Gewässeruntersuchungen sowie Probenahmen im Land
Brandenburg (UStZulV)
Untersuchungen, die im Rahmen der
- qualifizierten Selbstüberwachung von Abwassereinleitungen in Gewässer gemäß § 73 Abs. 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes,
- von der Wasserbehörde angeordneten Untersuchungen von Indirekteinleitungen gemäß § 74 Satz 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes,
- amtlichen Überwachung von Abwassereinleitungen gemäß § 110 des Brandenburgischen Wassergesetzes,
- von der Wasserbehörde angeordneten Untersuchungen von Rohwasser gemäß § 62 Absatz 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes,
- amtlichen Feststellung der Gewässergüte von Grund- und Oberflächenwasser
Gültigkeit: 10.06.2020 - Anerkanntes Prüflabor der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. für die RAL-Gütesicherungen Kompost, Gärprodukte und NawaRo-Gärprodukte für ausgewählte Untersuchungsgebiete
Dokumente zum Download
- Merkblatt Entscheidungsregeln bei Messunsicherheiten
→ Merkblatt - Liste der Prüfverfahren mit flexiblem Geltungsbereich
→ Prüfverfahren